Was auf einer Praxiswebseite in Österreich zu beachten ist.
Für Websites von Ärztinnen und Ärzten gelten die Werberichtlinien der Österreichischen Ärztekammer beziehungsweise der Zahnärztekammer. Sachliche, informierende Darstellung Ihrer Leistungen ist zulässig. Nicht zulässig sind Heilversprechen, marktschreierische Formulierungen und herabsetzende Vergleiche mit anderen Praxen.
Dazu kommen die üblichen Pflichten: eine vollständige Impressumsangabe nach dem E-Commerce-Gesetz und der Gewerbeordnung, eine Datenschutzerklärung nach DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz sowie geklärte Rechte an allen verwendeten Bildern. Gerade bei Teamfotos und Aufnahmen aus der Ordination lohnt sich hier ein zweiter Blick.
Wir berücksichtigen diese Rahmenbedingungen bei Struktur, Texten und Technik und weisen Sie auf kritische Punkte hin. Für eine verbindliche Beurteilung im Einzelfall empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Kammer oder einem spezialisierten Anwalt.